Vor Gericht - Liebeskummer: Mann aus Bezirk Oberpullendorf mischte Gift in Getränke - BVZ.at

2022-08-13 16:42:18 By : Ms. Sophia Tang

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Nur kurz soll die Beziehung zwischen zwei Arbeitskollegen aus dem Bezirk Oberpullendorf gedauert haben. Dann machte die 36-jährige Frau dem 43-jährigen Mann klar, dass die „Affäre“ beendet sei.

Daraufhin verfiel der LKW-Fahrer auf eine eigenartige Strategie: Um selbst als Helfer und Retter der Frau auftreten zu können, mischte er ihr Chemikalien in Getränke. Zum Glück bemerkte die Frau die hinterlistigen Anschläge und nahm die Getränke nicht zu sich.

Vergiftungserscheinungen unterschiedlichen Ausmaßes hätten die Folge sein können. Der 43-Jährige wurde am 18. März 2022 festgenommen und wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung angeklagt. Am Dienstag dieser Woche musste er sich vor Gericht verantworten. Überführt war er mit Hilfe eines Videos worden.

Am 18. März hatte die Ex-Freundin des Angeklagten in der Gemeinschaftsküche des Hauses, in dem sie eine Wohnung bezogen hatte, ihr Handy aufgestellt und auf „Aufnahme“ gedrückt. Sie hatte Verdacht geschöpft, weil sie kurz zuvor in ihrer Trinkflasche eine milchige Flüssigkeit festgestellt hatte.

Außerdem soll der Angeklagte versucht haben, ihr Schnaps ins Bier zu schütten, um sie sexuell gefügig zu machen. Am Video war zu sehen, wie der 43-Jährige die Küche betrat und mit der Trinkflasche hantierte. Dabei fiel ihm ein Chemikalienfläschchen zu Boden. Dieses zerbrach, der Verdächtige wischte die ausgeronnene Substanz mit einem Küchenhandtuch auf. Wenig später war die Polizei da.

„Er war aufbrausend, laut, stritt ab, etwas in die Flasche geschüttet zu haben“, erinnerte sich eine Polizeibeamtin. „Wir konfrontierten ihn mit dem Video. Da war er kurz sprachlos, dann gab er es zu. Er sagte, es war ein Putzmittel“, so die Polizistin. Der Angeklagte bekannte sich nur zum Vorfall am 18. März schuldig. Kurz zuvor hatten die Töchter seiner Ex-Freundin festgestellt, dass das Mineralwasser in zwei bereits zuvor geöffneten Flaschen eigenartig milchig war und schäumte.

„Es hat leicht gestunken“, berichtete die elfjährige Tochter vor Gericht. Die Mutter forderte sie damals auf, das Wasser wegzuschütten. In einem Labor konnte später festgestellt werden, dass auch diese Flaschen Spuren von Chemikalien enthalten hatten. Im Auto des Angeklagten fand die Polizei eine Limonadenflasche, die zur Hälfte mit Salzsäure gefüllt war.

Für ihn sei, so der Angeklagte, „eine Welt zusammengebrochen“, als seine Freundin mit ihm Schluss machte. Auf chemische Mittel hatte er einfachen Zugriff: „Wir haben eine Landwirtschaft, da haben wir Insekten- und Pflanzenschutzmittel zuhause“, berichtete der Angeklagte. Am 18. März habe er das Haus, in dem seine Ex-Freundin lebte, mit einem Pflanzenschutzmittel in der Hosentasche und einem Insektenvertilgungsmittel in der Jackentasche betreten.

„Ich machte alles für sie“, sagte der Angeklagte. „Ich wollte nur, dass ihr übel und schwindlig wird und dass sie meine Hilfe sucht“, gab er zu. In die Trinkflasche der Frau habe er „ein paar Tropfen Insektenmittel“ gegeben. „Ich konnte abschätzen, welche Folgen das hat“, behauptete er. Er lese sich immer die Gebrauchsanweisung durch und habe einschätzen können, „dass es nicht lebensgefährlich ist“.

„Glauben Sie, dass das gesund ist?“, fragte ihn Richterin Karin Lückl. „Nein“, gab der Angeklagte zu. Das Opfer seiner Vergiftungsversuche bekam von Kollegen eine neue Trinkflasche geschenkt. „Wenn ich sie sehe, stellt es mir die Haare auf“, sagte die Frau vor Gericht. „Ich hatte sie zweimal in Verwendung, aber es geht nicht.“

Sämtliche sichergestellten Utensilien wurden untersucht, ein Sachverständiger erstattete ein Gutachten. Mehrere Wirkstoffe wurden festgestellt, einige davon sind in der EU bzw. in Österreich wegen ihrer Gefährlichkeit verboten. Zumindest eine gesundheitsschädigende Wirkung wäre zu erwarten gewesen, hätte jemand von dem Chemiecocktail getrunken. Der Sachverständige sprach von Schleimhaut-Irritationen und Unwohlsein.

Der Angeklagte wurde zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, davon ein Jahr unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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