Achtung, Abzocke: Diese versteckten Kosten lauern in Hotels

2022-09-03 12:27:33 By : Ms. Jocelyn Ren

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Überraschung beim Check-out: Manche Gebühren tauchen erst auf der Hotel-Rechnung auf.

Jeder Urlaub lässt sich mit einem günstigen Hotel-Angebot versüßen. Aber Achtung: Hinter einigen Schnäppchen verbergen sich versteckte Kosten. Verbraucherschützer erklären, worauf Reisende achten müssen.

Viele Reisende kennen es von Billigflügen: Der Ticketpreis erscheint auf den ersten Blick unschlagbar, doch dann fallen plötzlich hohe Gebühren für Gepäck, Sitzplatzwahl und Flugzeug-Essen an.

Auf diese Art und Weise gestalten inzwischen auch immer mehr Hotels ihre Angebote. Urlauberinnen und Urlauber bemerken oft erst bei der Ankunft, dass sie zum Beispiel für Handtücher, die Pool-Nutzung oder das Frühstücksbuffet draufzahlen müssen.

Um solche Überraschungen für die Reisekasse zu vermeiden, sollten sich Touristinnen und Touristen die Angebote genau anschauen. Der reisereporter gibt Tipps, welche Gebühren anfallen können, und hat beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz nachgefragt, worauf bei der Hotelbuchung geachtet werden sollte.

Kostenloses Internet gehört in den allermeisten Hotels längst zum Standard. Vor allem für Geschäftsreisende ist ein gutes WLAN eine Grundvoraussetzung. Auch Touristinnen und Touristen wollen nicht darauf verzichten, um Urlaubsfotos an Familie und Freunde daheim zu senden oder sich über die nächsten Ausflugsziele und die Nachrichtenlage zu informieren.

Im Urlaub kurz die Mails auf dem Handy checken: Das wird in einigen Hotels zur Geduldsprobe.

Foto: imago images/YAY Images

Doch aufgepasst: Hinter dem „Gratis-WLAN“ im Hotel-Angebot verbirgt sich oft ein überlastetes Netzwerk, mit dem sich bestenfalls Textnachrichten versenden lassen. Wer größere Dateien wie Fotos oder Videos versenden und empfangen möchte, muss oft Wartezeiten in Kauf nehmen – oder, sofern möglich, einen schnelleren Zugang dazubuchen. Und diese Internet-Pakete sind oftmals teuer. Laut dem Reisemagazin „Clever reisen!“ fallen bis zu 15 Euro pro Tag für einen schnellen Anschluss an.

Um sich nicht mit einem Schneckeninternet herumärgern zu müssen, sollten Reisende im Vorfeld die Bewertungen anderer Hotelgästinnen und Hotelgäste im Internet durchlesen oder sich mit einem Anruf oder einer E‑Mail über das Netztempo und mögliche Zusatzkosten informieren. Als Notlösung können sie versuchen, sich in den Konferenz-Bereichen in einen schnelleren Internetzugang einzuloggen.

Vom Flieger direkt in den Mietwagen: Für die kombinierte Buchung von Flug und Urlaubsauto gibt es häufig preiswerte Angebote. Doch viele Reisende machen diese Rechnung ohne den Wirt: Parkplatzgebühren!

Die zum Teil horrenden Kosten für einen Stellplatz am Hotel haben schon so manchen Finanzplan für den Familienurlaub durcheinandergebracht. Besonders hoch sind die Parkgebühren in den USA. Dort zahlen Selbstparker laut „Clever Reisen!“ bis zu 40 US-Dollar pro Tag – mit Parkservice sogar 80 Dollar.

Parkplatz an einem Resort-Hotel: Stellplatz-Gebühren machen die Anreise mit dem Auto unerwartet teuer.

Bei City-Reisen können Sparfüchse natürlich problemlos auf öffentliche Parkhäuser in Hotelnähe ausweichen. Doch in abgelegenen Resorts sind die hoteleigenen Parkplätze oft alternativlos. Reisende sollten sich daher im Vorfeld über mögliche Gebühren informieren.

Ihren Sommerurlaub verbringen die allermeisten Touristinnen und Touristen nicht im Hotelzimmer, sondern an der frischen Luft. Auf ein klimatisiertes Zimmer wollen viele Gästinnen und Gäste trotzdem nicht verzichten, vor allem in heißen Urlaubsländern wie Griechenland.

Bei 40 Grad im Schatten und tropischen Nächten verspricht eine Klimaanlage wohltuende Abkühlung und einen erholsamen Schlaf.

Wer es auf dem Zimmer kühl mag, muss in einigen Hotels mit zusätzlichen Kosten für die Nutzung der Klimaanlage rechnen.

Auch hier langt so manches Hotel zu: Für die Nutzung der Klimaanlage verlangen einige Häuser bis zu 10 Euro pro Tag. In den Angeboten der Reiseanbieter sind diese Zusatzkosten oftmals gut versteckt oder als „Energie-Gebühr“ getarnt – Reisende sollten bei der Buchung also ganz genau hinschauen, um Ärger im Urlaub zu vermeiden.

„Resort-Gebühren“ sind ein noch recht neues Mittel mancher Hotels, vermeintlich günstige Übernachtungs-Preise im Nachhinein nach oben zu treiben.

Traum-Resort auf Hawaii: In den USA werden häufig „Resort-Fees“ verlangt, zum Beispiel für die Nutzung des hoteleigenen Pools.

Foto: imago images/Christian Heeb

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Die Extrakosten werden vor allem in Nordamerika für die Nutzung der Hotel-Anlagen erhoben, darunter auch der Swimmingpool. Ob Gästinnen oder Gäste überhaupt einen Zeh in den Pool dippen, ist dabei nebensächlich – die Gebühr ist verpflichtend und kostet laut „Clever reisen!“ bis zu 90 US-Dollar pro Tag.

Einige Häuser setzen die Gebühr auf die Zimmerrechnung, andere berechnen sie pauschal auf der Basis des Zimmerpreises.

Wer zu spät abreist, zahlt drauf. Und wer zu früh kommt, auch. Das ist in den meisten Hotels leider normal.

Die Kosten für einen „Late Check-out“ sind wohl den meisten Hotelgästinnen und ‑gästen bekannt. Wer nach 12 Uhr abreist, muss laut „Clever reisen!“ mit Extrakosten in Höhe von 15 bis 30 Euro in Budget- und Mittelklasse-Hotels sowie mit 70 bis 150 Euro in Komfort- und Luxushotels rechnen.

Pech gehabt: Wer es bis 12 Uhr nicht aus dem Hotelzimmer schafft, muss mit Extrakosten rechnen.

Foto: imago images/YAY Images

Die Argumentation der Hotels: Die Reinigunsgkräfte müssten um 12 Uhr Zugang zum Zimmer haben, um es rechtzeitig auf die Ankunft der nächsten Gästinnen und Gäste vorbereiten zu können. Kommt es zu einem Zeitverzug, könnten dem Hotel schließlich höhere Kosten wegen des erhöhten Personalaufwandes entstehen.

Ob das Zimmer tatsächlich schon für den gleichen Tag gebucht ist? Diese Frage spielt in der Regel keine Rolle – oder bleibt zumindest unbeantwortet.

Für Anreisende wird die Check-in-Regel gern umgedreht: Wer vor 15 Uhr anreist und auf ein Zimmer besteht, muss bis zu 60 Euro draufzahlen. Denn auch dann müssten die Reinigungskräfte den Turbo einschalten. Wenn denn das Zimmer zuvor belegt war.

Doch auch beim „Early Check-in“ spielt diese Frage leider keine Rolle, denn Extragebühr ist schließlich Extragebühr – und die kostet bis zu 60 Euro.

Die Wertsachen vor dem Ausflug sicher einschließen: Gut, wenn es dafür einen Safe auf dem Hotelzimmer gibt. Doch nicht immer ist die Nutzung des Mini-Tresors kostenlos. Für eine Freigabe rufen manche Hotels 2 Euro pro Tag auf.

Auch die Nutzung des Zimmer-Telefons kann die Reisekasse belasten. Für externe Telefonate verlangen Hotels häufig mehr Gebühren, als bei einem regulären Telefonat anfallen würden. Wer mit dem eigenen Handy telefoniert, kommt meistens günstiger weg. Denn die Kosten für das Zimmertelefon können sich auf bis zu 50 Cent pro Minute summieren. Auskunft über die Preise sollte die Rezeption geben.

Flauschig, frisch gewaschen – aber nicht im Zimmerpreis inbegriffen. Einige Hotels erheben Gebühren für die Nutzung der Handtücher.

In Hotels mit Swimmingpool sollten Gästinnen und Gäste sparsam mit den Handtüchern umgehen. Nicht nur, weil für ein zusätzliches Badehandtuch bis zu 4 Euro in Rechnung gestellt werden. Sondern auch, weil ein inflationärer Handtuchgebrauch den Wasserverbrauch der Wäschereien unnötig in die Höhe treibt. 

Die Angebote von Hotels und Reiseveranstaltern müssen nach Angaben des Vereins Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (EVZ) einer sogenannten AGB-Kontrolle standhalten. Diese schreibe laut EVZ unter anderem vor, dass die Angaben „in angemessener Art und Weise“ wahrnehmbar sein müssten und Verbraucherinnen und Verbraucher von Kostenklauseln „nicht unangemessen benachteiligt“ und auch „nicht überrascht“ werden dürften.

EVZ-Co-Chefin Karolina Wojtal sagt: „Das heißt: Buche ich einen Aufenthalt in einem Hotel mit Spa, muss erkennbar sein, ob dessen Nutzung inkludiert ist oder extra berechnet wird. Bei der Minibar darf ich eher nicht damit rechnen, dass sie inklusive ist, dies ist nicht üblich und wird nach Verbrauch berechnet. Auf der anderen Seite kann bei einem All-inclusive-Angebot eher erwartet werden, dass die Minibar eingeschlossen ist.“

Auch die Flasche Wasser auf dem Nachttisch im Hotel müsse dahingehend gekennzeichnet sein, ob sie etwas kostet oder nicht. „Grundsätzlich gilt: Kostet das Pool-Handtuch etwas, muss dies spätestens bei der Ausleihe vor Ort angegeben werden und darf nicht einfach heimlich auf die Rechnung gesetzt werden“, so Wojtal.

Da die Zulässigkeit eines Angebotes im Zweifelsfall aber nur gerichtlich geklärt werden könne, rät die EVZ zunächst zu einem „aufmerksamen Studium der Unterlagen“. Wojtal: „Meist stellt sich nach Durchsicht heraus, dass die Zusatzkosten doch irgendwo angegeben waren.“ Darüber hinaus lohne es sich auch, „explizit nachzufragen, ob es weitere Kosten gibt“. Hilfreich sei es außerdem, sich nach ein paar Tagen eine Zwischenrechnung ausstellen zu lassen und diese auf Zusatzkosten zu prüfen. 

Im Streitfall sollten Kunden zunächst schriftlich widersprechen, rät die EVZ. Wojtal: „Wenn man zur Zahlung ‚gezwungen‘ wird, weil man sonst nicht abreisen kann, sollte man ausdrücklich schriftlich festhalten, dass man nur unter Vorbehalt zahlt, und sich dann direkt schriftlich an das Management wenden.“

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